Leitfaden zur Impressumspflicht
Das Bundesministerium der Justiz hat einen neuen Leitfaden veröffentlicht, um Betreibern von Internetseiten mehr Rechtssicherheit zu geben.
Das Impressum oder die Anbieterkennzeichnung soll damit den Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) entsprechend gestaltet werden können.
Rechtsverbindlich ist der Leitfaden, der als PDF zum Download zur Verfügung steht allerdings nicht, er dient nur als Orientierungshilft, so dass manim Zweifel einen auf Internetrecht spezialisierten Anwalt zu rate ziehen sollte, um Abmahnungen zu vermeiden.
§ 202 c StGB, der sogenannte “Hackerparagraph”, der 2007 zur Bekämpfung von Computerkriminalität eingeführt wurde, stellt nicht nur tatsächliche Angriffe auf Rechner und Netzwerke, sondern auch schon die Beschaffung und Verwendung von entsprechender Software unter Strafe.
Das Scriptum “Internet-Recht” des
Nein! Die umstrittene
Nach einer neuen Studie (
Der Stuttgarter Rechtsanwalt und Lawblogger