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Artikel mit ‘hackerparagraph’ getagged

“Hackerparagraph”-Leitfaden: was ist erlaubt und was nicht?

28. Mai 2008 von Martin Kunzelnick

§ 202 c StGB, der sogenannte “Hackerparagraph”, der 2007 zur Bekämpfung von Computerkriminalität eingeführt wurde, stellt nicht nur tatsächliche Angriffe auf Rechner und Netzwerke, sondern auch schon die Beschaffung und Verwendung von entsprechender Software unter Strafe.

Dadurch ist die Unsicherheit bei vielen IT-Firmen recht groß, ich habe mich vor kurzem beim Einsatz eines Port-Scanners zum Test eines eigenen Servers auch schon gefragt, ob alleine das schon rechtliche Probleme bringen könnte.

Um hier etwas Klarheit zu schaffen, gibt es vom Verband Bitkom jetzt einen kleinen Leitfaden (PDF-Datei, ca. 500kB) zum Thema “Hackertools” und siehe da, mein Portscanner scheint unbedenklich zu sein.

via bitkom

Hackerparagraph: Verbot von Hacker-Software ist doch gut, oder?

17. August 2007 von Martin Kunzelnick

HackerparagraphNein! Die umstrittene Novelle des Strafgesetzbuches (StGB) zur Bekämpfung der Computerkriminalität wurde letzten Monat als § 202 c StGB im Bundesrat verabschiedet und trat am 11. August 2007 als sogenannter “Hackerparagraph” in Kraft.

“Mit dem neuen § 202 c StGB ist dann die Vorbereitung einer Straftat durch Herstellung, Beschaffung, Verkauf, Überlassung, Verbreitung oder Zugänglichmachen von Passwörtern oder sonstigen Sicherheitscodes für den Datenzugang oder von geeigneten Computerprogrammen mit Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bedroht.” (siehe auch eRecht24).

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