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Neues Widerrufsrecht ab 11.06.2010

11. Juni 2010 von Martin Kunzelnick

Ab heute (11. Juni 2010) treten nach der neuen europäischen Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung vom letzten Monat auch die erweiterten Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen in Kraft.

Alle Betreiber eines Online-Shops sollten den eigenen Shop prüfen und ggf. um die zusätzlichen Widerrufs- und Rückgabebelehrung erweitern um Abmahnung zu vermeiden.

Weitere Informationen bietet auch die IHK Stuttgart.

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