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Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung in Kraft

17. Mai 2010 von Martin Kunzelnick

Heute (17.05.2010) tritt die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) in Kraft, mit der eine EU-Richtlinie zum Verbraucherschutz im Internet in deutsches Recht umgesetzt wird.

Durch die Verordnung müssen eventuell Angaben im Impressums der Website von Dienstleistern ergänzt werden. Verstöße können als Ordnungswidrigkeiten mit bis zu 1000€ geahndet werden und sind ggf. auch abmahnfähig.

Alle Betreiber eine Website sollten sicherheitshalber prüfen, wie sie betroffen sind und ob das Impressum alle nötigen Informationen enthält, unter anderem sind dies:

  • Vollständiger Name oder Firma mit Rechtsform.
  • Anschrift, Telefon- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse.
  • Bei Eintragung im Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister: Angabe von Registergericht und Registernummer.
  • Erlaubnispflichtige Tätigkeiten: Name und Anschrift der Genehmigungsstelle.
  • Reglementierte Berufe im Sinne der EG-Dienstleistungsrichtlinie: Angaben über die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem sie verliehen wurde sowie ggf. der zuständigen Kammer, des Berufsverbands.
  • Die wesentlichen Merkmale der Dienstleistung, soweit sich diese nicht bereits aus dem Zusammenhang ergeben.

Sofern vorhanden müssen ggf. auch zusätzlich angegeben werden:

  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a UStG.
  • Angaben über eine Berufshaftpflichtversicherung (Name und Anschrift des Versicherers sowie räumlicher Geltungsbereich).
  • AGB oder andere Vertragsklauseln.
  • Anwendbares Recht und der Gerichtsstand.
  • Garantien, die über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinausgehen.

Laut der Richtlinie müssen ggf. auch Preisangaben und bestimmte Angaben auf Anfrage vorgehalten werden.

Detaillierte Informationen sind unter anderem zu finden unter:

Dieser Artikel ist nur ein Hinweis, stellt keine rechtliche Beratung dar und erhebt keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit.

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