“Hackerparagraph”-Leitfaden: was ist erlaubt und was nicht?
28. Mai 2008 von Martin Kunzelnick
§ 202 c StGB, der sogenannte “Hackerparagraph”, der 2007 zur Bekämpfung von Computerkriminalität eingeführt wurde, stellt nicht nur tatsächliche Angriffe auf Rechner und Netzwerke, sondern auch schon die Beschaffung und Verwendung von entsprechender Software unter Strafe.
Dadurch ist die Unsicherheit bei vielen IT-Firmen recht groß, ich habe mich vor kurzem beim Einsatz eines Port-Scanners zum Test eines eigenen Servers auch schon gefragt, ob alleine das schon rechtliche Probleme bringen könnte.
Um hier etwas Klarheit zu schaffen, gibt es vom Verband Bitkom jetzt einen kleinen Leitfaden (PDF-Datei, ca. 500kB) zum Thema “Hackertools” und siehe da, mein Portscanner scheint unbedenklich zu sein.
via bitkom
Tags: hackerparagraph, recht
06. Juni 2008 um 11:56
Hi,
weißt Du, wie es bei Anleitungen ausschaut? Also z.B. bei Anleitungen zu WLAN-Hacks oder wie z.B. Virenscanner umgangen werden können?
Gruß, Torsten